Die Rechtsanwaltskanzlei Marten hat ihr besonderes Augenmerk auf folgende Rechtsgebiete gelegt, Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht (Zivil-, Ordnungswidrigkeiten-, Strafrecht), Familien- und Scheidungsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht.
Die rechtlichen Grundlagen unseres täglichen Zusammenlebens finden sich im allgemeinen Zivilrecht. Es regelt die vertraglichen und gesetzlichen Rechtsverhältnisse von Privatpersonen und Unternehmen. Hierunter fallen unter anderem:
Unter das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts fallen alle rechtlichen Probleme und Fallgestaltungen aus dem Bereich des Straßenverkehrs. Mit dem Verkehrsrecht sind wir in vielerlei Weise unter Anderem als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Lenker eines Kraftfahrzeuges konfrontiert. Das Straßenverkehrsrecht umfasst im wesentlichen die Teilbereiche Verkehrszivil-, Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht, aber auch das Verkehrsverwaltungsrecht. Dem Verkehrsrecht unterfallen insbesondere Angelegenheiten wie
Das Familienrecht setzt sich mit den Rechtsverhältnissen der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie, nichteheliche Lebensgemeinschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen auseinander. Daneben regelt das Familienrecht auch Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft. Besondere Rechte gewährt das Gewaltschutzgesetz.
Bei Streitfällen innerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaft oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft, Trennungen und Scheidungen innerhalb von Ehen oder Partnerschaften stehe ich Ihnen als kompetenter und erfahrener Anwalt zur Seite. Mancher Streit lässt sich aber schon bei rechtzeitiger einvernehmlicher Regelung z.B. durch entsprechende Verträge vermeiden. Auch hier berate ich Sie gerne. Als Beispiele für meine Tätigkeit nenne ich
Das Arbeitsrecht dient der Regelung von Arbeitsverhältnissen und der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie die Rechtsverhältnisse der Tarifparteien (Kollektivarbeitsrecht). Das Arbeitsrecht gliedert sich dabei unter Anderem in die Bereiche Arbeitsvertragsrecht, Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzrecht, Kündigungsrecht, Rechte des Betriebsrats und Sozialplan.
Unsere Kanzlei ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich des Individualarbeitsrechts tätig. Hierunter werden unter anderem gezählt:
Auch wenn gerne die Augen davor verschlossen werden, kommt irgendwann der Zeitpunkt, dass der Erbfall eintritt. Rechtzeitiges und vorausschauendes planen, wie die Erbfolge geregelt werden soll, hilft oftmals Streitigkeiten unter der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Im Rahmen des Erbrechts besteht meine Tätigkeit insbesondere in